von Gunther Blöcher
Heinrich I. (* 24. Juni 1244 – † 21. Dezember 1308), Sohn der Sophie von Brabant und somit Enkel der Hl. Elisabeth, war der erste hessische Landgraf. Seine Mutter ließ ihn bereits im Alter von drei Jahren zum Landgrafen ausrufen, um seine Ansprüche im Thüringisch-Hessischen-Erbfolgekrieg (1247 bis 1264) geltend zu machen. Durch den Langsdorfer Vertrag (1263) konnte Sophie ihrem Sohn zumindest die hessischen Besitzungen der thüringischen Landgrafen sichern. Diese Besitzungen waren 1137 durch Erbschaft an die thüringischen Landgrafen gefallen, als das Gaugrafengeschlecht der Gisonen ausstarb.
Die gisonischen Gaugrafen, deren Stammburg die Burg Hollende bei Wetter war und die im Gebiet der oberen Lahn mit vielen Rechten ausgestattet waren und dort als Reichsvögte fungierten, hatten ihren Schwerpunkt in den ersten Jahren des 12. Jahrhunderts zunehmend nach Niederhessen verschoben. Dadurch war es vielen Adelsgeschlechtern in Oberhessen und an der oberen Lahn gelungen, eine gewisse Unabhängigkeit zu erlangen. 1)
Nachdem Heinrich I. seine Stellung als Landgraf gefestigt hatte, begann er damit, diese in seinen Augen abtrünnigen Adeligen unter seine Herrschaft zu zwingen. In der Hessischen Landeschronik, die Wiegand Gerstenberg 2) im Jahre 1493 zu schreiben begann, klingt das so:
Bie dissen getzyten woren in dem lande zu Hessen vile roupslosse unde mortkulen, die dan ire lehene nicht umbe den fursten entphaen wulden, sundern sie woren des lants fygent; etzliche uffenberliche, etzliche heymelichin. Die bestreid der lantgrave, unde gewan sie-, etzliche brach er zu gründe nidder, etzliche besatzste er mit den synen. Unde in sunderheid dusse nachgeschrebin slosse: Blancksteyn, die tzwey Hoenfelsche, die tzwey Gudenberge, den Keseberg uff der Edern, Aldenburg, Rulkirchen, Rudelssen, Swartzenberg, Helffinberg, Wulffesshussen, Ruckershussen, Landessburg, Czigenberg, Pederssheyn, Ulrichsteyn unde Eysenbach.
Ins heutige Deutsch übertragen: Zu diesen Zeiten gab es im Land Hessen viele Raubburgen und Mördergruben, die dem Fürsten das Lehen nicht bezahlen wollten, denn sie waren des Landes Feinde – etliche offenbar – etliche heimlich. Die bekämpfte der Landgraf und gewann sie. Etliche brach er ganz nieder, etliche besetzte er mit seinen eigenen Leuten. Im Einzelnen wurde die folgenden Burgen gewonnen: Blanckenstein (bei Gladenbach), die beiden Burgen Hohenfels (bei Dautphetal-Allendorf), die beiden Burgen Gudenberg (bei Zierenberg), Keseburg (bei Vöhl-Ederbringhausen), Altenburg, Ruhlkirchen (bei Andrifttal-Ruhlkirchen), Rodersen (bei Wolfhagen), Schwarzenberg (bei Melsungen), Helfenberg (bei Wolfhagen), Heiligenburg / Wolfershausen (bei Felsberg-Gensungen), Rückershausen (verm. bei Neukirchen-Rückershausen), Landsberg (bei Wolfhagen-Viesebeck), Ziegenberg (bei Witzenhausen-Ziegenhagen), Petershain (bei Ulrichstein), Ulrichstein (bei Ulrichstein) und Eisenbach (bei Lauterbach).
In dem 1823 erschienenen zweiten Band der „Geschichte von Hessen“ 3) versuchte Dietrich Christoph von Rommel die oben aufgeführten Burgen zu identifizieren. Lediglich bei den Burgen Altenburg und Ruckershussen zeigte er Unsicherheit. Alle anderen Deutungen gelten heute noch als sicher. Aber vor allem bei der Altenburg tat von Rommel sich schwer. Er schrieb: „Es giebt eine Altenburg ohnweit Felsberg, welche keine zum sichern Raube oder zum trotzigen Widerstande geschickte Lage hat; eine andere Altenburg, ohnweit Niedenstein, welche den Herren von Hunden gehörte. Auch die Altenburg bey Alsfeld kann hier gemeint seyn, obgleich Landgraf Heinrich sie 1300 als ein vorhergehendes hessisches Lehen kaufte. Aber alle Umstände sprechen für den Römersberg, auch Alteburg genannt, dessen uralte Schanzlinien ein natürliches Bollwerck vorstellen.“
Von Rommel kennt also vier Burgen in Hessen, die den Namen Altenburg tragen. Die Altenburg bei Felsberg schließt er aus, weil sie seinen Vorstellungen einer Raubritterburg nicht entspricht. Dieser Grund ist zwar eigentlich kein Ausschlusskriterium, aber diese Burg kann Gerstenberg tatsächlich nicht gemeint haben, da sie erst 1322 durch Kauf an die hessischen Landgrafen fiel. Auch die Altenburg bei Niedenstein kann ausgeschlossen werden, da es sich hier nicht um eine mittelalterliche Burg, sondern um eine vorgeschichtliche befestigte Siedlung handelt. Von Rommel verwechselt sie wohl mit der Burg Niedenstein, die aber erst später zum Lehen der Ritter von Hund gehörte. Im Jahr 1254 hieß der Burgherr der Burg Niedenstein Konrad von Elben. Er war bereits damals einer der treusten Vasallen der Sophie von Brabant und deshalb bestand für Heinrich I. kein Grund, diese Burg zu erobern. 4)
Ähnlich sieht es bei der Altenburg bei Alsfeld aus. Hier ist nicht erkennbar, dass die Herren von Altenburg gewaltsam von ihrem Besitz vertrieben wurden. Es ist aber urkundlich belegt, dass Reinhard von Altenburg im Jahr 1300 seine Stammburg an Landgraf Heinrich verkaufen musste, da ihm das Geld für die Mitgift seiner Tochter fehlte. 5)
Von Rommel kommt zu dem Schluss, dass Gerstenberg die Altenburg bei Jesberg gemeint haben muss, da es ihm an glaubhaften Alternativen fehlt und er sich eine Raubritterburg auf dem Römersberg gut vorstellen kann.
1909 gab Hermann Diemar die Chroniken des Wiegand Gerstenberg neu heraus. Dabei kommentierte er alle unklaren Passagen. Bei der o. a. Stelle verwies er auf die Kommentare von D. C. von Rommel und übernahm seine Deutungen der Burgen. Nur bei der Altenburg war er anderer Meinung. Er favorisierte die Altenburg bei Alsfeld. Ihm war nämlich bekannt, dass Georg Landau Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die Alteburg bei Jesberg (oder besser: bei Neuental-Römersberg) als keltisches Oppidum identifiziert hatte.
In einer Anmerkung weist Diemar lediglich darauf hin, dass die Altenburg bei Alsfeld an den Landgrafen Heinrich verkauft wurde. Auch er hatte das Problem mit den mangelnden Alternativen.
Von den vier in dem in Frage kommenden Gebiet befindlichen Festungen müssen die Altenburg bei Niedenstein und die Altenburg bei Jesberg definitiv ausgeschlossen werden, da es sich hier um vorgeschichtliche Stätten handelt. Die Altenburg bei Felsberg kommt ebenfalls nicht in Frage, da sie erst mehrere Jahre nach Landgraf Heinrichs Tod durch Kauf in Besitz der Hessen kam. Folglich bleibt nur die Altenburg bei Alsfeld übrig.
Gerstenberg berichtet, dass er diese Informationen aus den Chroniken Hessens von Johann von Riedesel erhalten habe, die heute leider verschollen sind. Sowohl von Riedesel als auch Gerstenberg standen dem hessischen Fürstenhaus sehr nahe und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass die Berichterstattung nicht sehr objektiv zu Gunsten der hessischen Landgrafen erfolgte. Deshalb ist vermutet worden, dass die gekaufte Burg zu den eroberten Burgen hinzugezählt wurde, um den Kriegsruhm des ersten hessischen Landgrafen noch zu vergrößern.
Doch ist diese Annahme plausibel? Fast zeitgleich mit der Burg Altenburg bei Alsfeld kaufte Landgraf Heinrich auch die Burg Grebenstein, die politisch und strategisch einen wesentlich höheren Wert besaß. Warum findet diese Burg keine Erwähnung? Hinzu kommt, dass der Kauf der Burg Altenburg kein glücklicher Griff von Landgraf Heinrich war, da durch diesen Kauf seine Fehde mit dem eigenen Sohn Otto wieder aufflammte. Bei der Einigung ging die Burg dann nur drei Jahre nach ihrem Erwerb in die Hände von Otto über. 6) Wenn man also eine gekaufte Burg zur Mehrung des Ruhms den eroberten Burgen hinzuzählen wollte, hätte man sicher eine andere als die Altenburg bei Alsfeld gewählt.
Schließlich muss noch erwähnt werden, dass in den siebzehn anderen erwähnten Burgen Mitte des 13. Jahrhunderts ausschließlich Burgherren saßen, die dem hessischen Landgrafen feindlich gesonnen waren. Die Ritter von Altenburg gehörten jedoch zu den Gefolgsleuten des Landgrafen. Somit ist es doch eher unwahrscheinlich, dass ihre Burg als Räuberburg und Mördergrube bezeichnet wird.
Doch wenn auch die Burg Altenburg bei Alsfeld nicht in Frage kommt, wo muss man dann die Burgruine suchen, die Landgraf Heinrich I. zerstört hat?
Weder von Rommel noch Diemar war wohl bewusst, dass es noch eine weitere Altenburg in Hessen gab, die in Betracht gezogen werden muss. In dem 1858 erschienen Buch „Historisch-typographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im Kurfüstenthum Hessen und in den großherzoglich hessischen Antheilen am Hessengaue, am Oberlahngaue und am Ittergaue“ schreibt der oben bereits erwähnte Georg Landau im Kapitel ,Amt Biedenkopf – Befestigungen‘: „Altenburg wird beim Dorfe Herzhausen in einem Saalbuch von 1588 genannt.“ 7)
Tatsächlich befinden sich auf dem ca. 1 km südlich von Dautphetal-Herzhausen gelegenen 457 m hohen Dusenberg Überreste einer mittelalterlichen Burg. Kann es sein, dass diese Burg von Landgraf Heinrich zerstört wurde? Gehörten die Bewohner der Burg zu den Feinden Heinrichs? In einer Urkunde vom 9. September 1370 schwört der Knappe Eckhard von Hohenfels dem hessischen Landgraf Heinrich II. seine Treue (Urfehde). 8) Außer Eckhard, der ein Gefangener Heinrichs gewesen war, leisteten auch sein Bruder Gumbracht, sein Cousin Kraft und seine Gefolgsleute Johann Kerle, Mengus von Radehausen und Arnold von Dusenbach dem Landgrafen den Schwur, getreue Huldmannen zu sein. Diese Urfehde war eine Bedingung für die Entlassung aus der Gefangenschaft.
Wir sehen also, dass noch nach über achtzig Jahren nach der Zerstörung der hohenfelsischen Burgen das Verhältnis des Geschlechts von Hohenfels mit den hessischen Landgrafen nicht besonders gut und von Misstrauen geprägt war.
In dieser Urkunde wird erstmalig das Geschlecht derer von Dusenbach (später: von Dausenbach) erwähnt.
Die Herren von Dausenbach hatten ein Rittergut,das am Fuße des Dusenbergs bei Herzhausen gelegen hat. Um das Gut entwickelte sich ein kleiner Weiler, der jedoch zu Beginn der Neuzeit wüst wurde. Heute gehört die Gemarkung des ehemaligen Dorfes Deusenbach zu Holzhausen. 9) Aus dem Jahr 1451 ist das Wappen derer von Dausenbach bekannt. Es zeigt einen nach rechts gewendeten Hahn. Dieses Symbol ist in das heutige Gemeindewappen der Gemeinde Herzhausen eingeflossen.
Wir finden also im 14. Jahrhundert ein Adelsgeschlecht auf einem Rittergut, das unterhalb eines Gipfels liegt, auf dem zuvor eine Burg gestanden hat. Die Ritter von Dausenbach treten zu der Zeit als Gefolgsleute der Herren von Hohenfels auf. Da diese Ende des 13, Jahrhunderts das mächtigste Geschlecht an der oberen Lahn stellten, kann davon ausgegangen werden, dass auch damals schon die Herren von Dausenbach ihnen lehnpflichtig waren.
Wenn aber die Ritter von Dausenbach zu der Zeit eine Burg auf dem Dusenberg besaßen und den Herren von Hohenfels Waffenfolge leisteten, ist es nicht denkbar, dass Landgraf Heinrich I. die beiden hohenfelsischen Burgen und die Burg Blanckenstein bei Gladenbach zerstörte, aber die dazwischen liegende Burg derer von Dausenbach verschont hätte. Wenn also die Burg zu diesem Zeitpunkt noch bestanden hat, ist in jedem Fall davon auszugehen, dass Heinrich sie zerstört hätte und dass Wiegand Gerstenberg dann davon berichtet hätte.
Aus dem Hinweis in dem Saalbuch von 1588 ist zu schließen, dass der Name der Stammburg derer von Dausenbach Altenburg war. Im 11. und 12. Jahrhundert errichteten viele Ritter des niederen Adels kleine Burgen auf Berghöhen. Diese Burgen hatten mit den heutigen Vorstellungen einer Ritterburg wenig gemein. Es waren meist nur größere massiv gebaute Wohntürme, die mit einer Mauer umfriedet wurden. Da der Verteidigungswert dieser kleinen Burgen nicht sehr hoch war und sie mit der Zeit den Entwicklungen in der Waffentechnik nicht Stand hielten, wurden sie in dem 13. Jahrhundert häufig ausgebaut und mit Bergfrieden, Zwinger und anderen Wehranlagen versehen. Der Wohnturm wich dann meistens einem Palais. Nun ist es durchaus denkbar, dass die Herren von Hohenfels ihrem lehnspflichtigen Gefolgsmann von Dausenbach schlichtweg einen Ausbau ihrer Burg untersagten, da sie nur unweit der eigenen Burgen stand.
Eine Stärkung der Burg und somit der Macht war sicher nicht erwünscht. Wenn sie so über längere Zeit ihr ursprüngliches Aussehen beibehielt, könnte dies der Grund für den Namen Altenburg sein.
Wenn wir es hier tatsächlich mit der von Gerstenberg beschriebenen Burg zu tun haben, würde dies bedeuten, dass Landgraf Heinrich I. spätestens 1293 die Burg zerstörte, da die Ritter von Dausenberg als Gefolgsleute der Herren von Hohenfels zu seinen Feinden gehörten. Es wurde ihnen deshalb nach ihrer erzwungenen Unterwerfung nicht gestattet, die Burg wieder aufzubauen. Deshalb lebten sie fortan auf einem Rittergut unterhalb der Ruine.
Dass Ritter auf einem Gut und nicht in einer Burg lebten war zu dieser Zeit nicht ungewöhnlich, sondern die Regel. Auch wenn die Ritter einen Burgsitz hatten, lebten sie – sofern sie nicht selbst die Burgherren waren – auf einem Rittergut und nicht in der Burg. Dort fand man sich nur im Verteidigungsfall ein.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass die Lokalisierung der von Gerstenberg genannten Burg Altenburg bei Herzhausen wesentlich plausibler ist, als die anderen in Betracht kommenden Burgen. Bei Herzhausen finden wir zu der fraglichen Zeit tatsächlich ein Adelsgeschlecht, dass dem hessischen Landgrafen feindlich gesonnen war. Wir finden hier die Überreste einer Burg, von der es heißt, dass sie den Namen Altenburg getragen hat. Unterhalb der Burgruine entstand schließlich ein Rittergut, deren Ritter rund achtzig Jahre nach der Zerstörung der Altenburg vom Landgrafen mit Misstrauen bedacht wurden.
Sofern wir nicht durch Ausgrabungen oder durch noch nicht beachteten Urkunden neue Erkenntnisse bekommen, werden wir keine Gewissheit haben, ob es der erste hessische Landgraf Heinrich war, der die mittelalterliche Burg bei Herzhausen zerstörte. Bei genauer Betrachtung der vorliegenenden Fakten weißen jedoch viele Sachverhalte darauf hin, dass die bislang unbekannte Geschichte der Ruine bei Herzhausen vielleicht doch schon eine Erwähnung in der Landeschronik Hessens gefunden hatte.
Vielen Dank an Herrn Gunther Blöcher für die Genehmigung zur Veröffentlichung.
Quellen:
1) Weidemann, Konrad: Landgraf Heinrich I. von Hessen und das Erzstift Mainz,
Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde, Band 30,
Kassel 1895, Seite 401 ff.
2) Diemar, Hermann: Die Chroniken des Wiegand Gerstenberg von Frankenberg,
Marburg 1909, Seite 230 + 231.
3) von Rommel, Christian Dietrich: Geschichte von Hessen, Zweyter Theil,
Kassel 1823, Seite 64 + 65, Anmerkungen Seite 50 + 51.
4) Landau, Georg: Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, Zweiter Band,
Kassel 1833, Seite 185 ff.
5) Landau, Georg: Die hessischen Ritterburgen und ihre Besitzer, 4. Band,
Kassel 1839, Seite 91 ff.
6) Weidemann, Konrad: Landgraf Heinrich I. von Hessen und das Erzstift Mainz,
Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde, Band 30,
Kassel 1895, Seite 463 ff.
7) Landau, Georg: Historisch-typographische Beschreibung der wüsten Ortschaften im
Kurfüstenthum Hessen und in den großherzoglich hessischen Antheilen am Hessengaue,
am Oberlahngaue und am Ittergaue, Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und
Landeskunde, Band 7,
Kassel 1858, Seite 199.
8) Heidmann, August: Zur Geschichte des Gerichts Viermünden und seiner Geschlechter,
- Das Geschlecht von Hohenfels, Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und
Landeskunde, Band 30,
Kassel 1895, Seite 278.
9) Dr. Blöcher, Elsa: Das Hinterland – Ein Heimatbuch,
Biedenkopf 1981, Seite 16.
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